FAQ – Frag´ Dr. Yonila

Wer schnelle Antworten haben möchte, der findet sie hier in der Rubrik FAQ bei Dr. Yonila, der KI-Avatarin für dieses Yonimassage-Magazin. Die älteren erinnern sich vielleicht noch an Dr. Sommer von der BRAVO …
Yonila ist zwar nicht real, in ihr steckt aber ein bisschen von jeder von uns Frauen.
Deine Frage ist nicht hier aufgeführt? Und du findest auch sonst keine Antwort darauf beim Stöbern auf dieser Webseite? Frag‘ Yonila!
redaktion@yonimassage-magazin.de
Fragen und Antworten zur Yonimassage
Ob Yonimassagen als sexuelle Dienstleistung gelten, darüber wird seit Jahren gestritten. Für den Gesetzgeber fallen zumindest Tantramassagen seit 2017 unter das Prostitutionsschutzgesetz. Seit damals müssen sich Masseurinnen und Masseure in Instituten entsprechend registrieren lassen. Das ist natürlich ein massive Hürde für die Anbieterinnen, sodass viele wundervolle Menschen aus dem Markt verdrängt wurde. Statt die Therapeuten zu schützen, hat das Gesetz Anbieter vernichtet, weil es nicht differenziert genug in der Grauzone zwischen sexueller Dienstleistung, angeleiteter Selbsterfahrung und neuer therapeutischer Methode sortiert hat. Gerade bei der Yoni-Arbeit geht es viel mehr um eine Hilfe zur sexuellen Selbsterfahrung und gesundheitspraktische Sexualpädagogik. Um diesen Aspekt klarzustellen sind viele Anbieterinnen als Gesundheitspraktikerin für Sexualkultur gemäß DGAM zertifiziert und fallen dann eher nicht unter die Registrierungspflicht. Auch Schoßraumarbeit fällt nicht darunter, da hier keine klassische Intimmassage stattfindet.
Die Anbieterinnen selbst und der Tantramassageverband sehen sowohl Yoni- als auch Tantramassagen als Form der Körperarbeit mit therapeutischem Charakter und setzen sich seit Jahren für die therapeutische Anerkennung der Anbieterinnen ein.