FAQ – Frag´ Dr. Yonila

KI-generierte Avatarin Yonila
KI-Avatarin Dr. Yonila

Wer schnelle Antworten haben möchte, der findet sie hier in der Rubrik FAQ bei Dr. Yonila, der KI-Avatarin für dieses Yonimassage-Magazin. Die älteren erinnern sich vielleicht noch an Dr. Sommer von der BRAVO …
Yonila ist zwar nicht real, in ihr steckt aber ein bisschen von jeder von uns Frauen.

Deine Frage ist nicht hier aufgeführt? Und du findest auch sonst keine Antwort darauf beim Stöbern auf dieser Webseite? Frag‘ Yonila!

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Fragen und Antworten zur Yonimassage

Ob Yonimassagen als sexuelle Dienstleistung gelten, darüber wird seit Jahren gestritten. Wie komplex und unklar die das sein kann, belegt Helfried Lohmann, der in Leipzig mit dem Ordnungsamt um die Auslegung kämpft, auf seiner Webseite.
Für den Gesetzgeber fallen zumindest Tantramassagen seit 2017 unter das Prostitutionsschutzgesetz. Zur Prostitution zählen auch nicht‑penetrative sexuelle Dienstleistungen wie erotische Massagen. Seit damals müssen sich Tantramasseurinnen und -masseure  entsprechend registrieren lassen. Das ist natürlich ein massive Hürde für die Anbieterinnen, sodass viele wundervolle Menschen aus dem Markt verdrängt wurde. Statt die Therapeuten zu schützen, hat das Gesetz Anbieter vernichtet, weil es nicht differenziert genug in der Grauzone zwischen sexueller Dienstleistung, angeleiteter Selbsterfahrung und neuer therapeutischer Methode sortiert hat.

Gerade bei der Yoni-Arbeit geht es viel mehr um eine Hilfe zur sexuellen Selbsterfahrung und  gesundheitspraktische Sexualpädagogik. Um diesen Aspekt klarzustellen sind viele Anbieterinnen als Gesundheitspraktikerin für Sexualkultur gemäß DGAM zertifiziert.

Bei Schoßraumarbeit ist die Einstufung klarer: Hier findet keine intime Massage statt und bei  Berührungen bleibt die Klientin oft angezogen.

Die Anbieterinnen selbst und der Tantramassageverband sehen sowohl Yoni- als auch  Tantramassagen als Form der Körperarbeit mit therapeutischem Charakter und setzen sich beim Gesetzgeber und den regionalen Behörden seit 2017 für die therapeutische Anerkennung der Anbieterinnen ein. Das Gesetz in der jetzigen Form zeigt wenig Fachkenntnis über den Bereich der Tantramassagen, zu denen die Yonimassage gehört.

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